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Wissen

Formulare, Fristen, Klartext.

Unterlagen zum Herunterladen, ausführliche Antworten auf wiederkehrende Fragen und Vertiefungen zu dem, was sich in Frankreich ändert.

Selbsthilfe

Vieles geht schneller, wenn man es selbst hat.

Wer eine Struktur in Frankreich führt, braucht immer wieder dieselben Dinge: ein Formular für die nächste Einstellung, eine belastbare Antwort auf eine Frage, die die Verwaltung gerade gestellt hat, den Ablauf einer Übernahme.

Diese Seite bündelt, was sich ohne uns erledigen lässt. Was zu einem bestimmten Gebiet gehört, bleibt auf der Seite der jeweiligen Leistung: Zwei Antworten auf dieselbe Frage machen sich Konkurrenz, statt sich zu ergänzen.

Was hier fehlt, fehlt, weil es noch niemand gebraucht hat. Schreiben Sie uns, dann kommt es dazu.

Themenhub

Einzelne Fragen, ganz aufgedröselt.

Vertiefungen zu Themen, die sich nicht in drei Sätzen erledigen lassen – und die bleiben, statt zu altern. Datiertes steht unter Aktuelles.

Digitale Steuer · Frankreich

E-Rechnung in Frankreich: der vollständige Fragenkatalog

Ab September 2026 darf eine Rechnung zwischen Unternehmen mit Sitz in Frankreich kein per Mail verschicktes PDF mehr sein. Termine nach Unternehmensgröße, der Unterschied zwischen E-Rechnung und E-Reporting, und was geklärt sein muss, bevor überhaupt eine Plattform gewählt wird.

Zum Fragenkatalog
01 Buchhaltung · Betriebsprüfung Die FEC-Datei Der Prüfer verlangt die Datei am ersten Tag der Prüfung, in einem bis aufs Feld festgelegten Format. Ein Export, der davon abweicht, gilt als nicht vorgelegte Buchführung, und das Bußgeld zählt je geprüftem Geschäftsjahr. 02 Steuern · Formalitäten Adressänderung bei der TVA Eine veraltete Adresse in den französischen Registern fällt nicht auf: Die Behördenpost geht weiter an die alte, und die Fristen laufen ab Absendung. Die eigentliche Hürde ist nicht der Vorgang, sondern die Signatur, die eine Änderung verlangt. 03 Steuern · Präsenz in Frankreich Homeoffice und Betriebsstätte Ein Beschäftigter am heimischen Schreibtisch in Frankreich wirft drei Fragen auf, die verschieden ausfallen: Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung. Die Maßstäbe im Einzelnen, die Tätigkeiten ohne Folgen, und der Rahmen, der seit 2023 gilt. 04 Lohn · Mobilität Entsendung nach Frankreich Schon ein Einsatz über zwei Tage beim Kunden ist eine Entsendung, und die Sozialversicherungsbescheinigung ersetzt die Meldung an die Arbeitsaufsicht nicht. Was eingereicht sein muss und wer vor Ort zu benennen ist, bevor die Person losfährt. 05 Steuern · TVA Umsatzsteuer ohne Niederlassung Viele ausländische Unternehmen registrieren sich ohne Not und erklären danach jeden Monat, auch für Zeiträume ohne Umsatz. Wo der französische Kunde die Steuer selbst schuldet, und in welchen Fällen eine französische Nummer wirklich Pflicht wird. 06 Steuern · Kommunalsteuern CFE und CVAE Im Gründungsjahr ist nichts zu zahlen, woraus viele schließen, die Kommunalsteuer betreffe sie nicht, bis der Bescheid im Dezember darauf kommt. Die Erstmeldung, die fristgerecht einzureichen ist, und der Fahrplan der CVAE bis zu ihrer Abschaffung 2030.

Häufige Fragen

Zur Zusammenarbeit und zur Übernahme.

Die Antworten gelten für den Regelfall. Ein Einzelfall gehört immer für sich betrachtet.

Zusammenarbeit

Wie fängt eine Zusammenarbeit an?

Mit einem ersten Gespräch, unverbindlich, in dem Sie Ihre Struktur in Frankreich beschreiben und das, was die Muttergesellschaft erwartet. Daraus wird eine schriftliche Abgrenzung: was wir übernehmen, was bei Ihnen bleibt, und wann welche Frist fällt.

Diese Abgrenzung wird zur „lettre de mission“. Sie ist in Frankreich Pflicht und legt Umfang und Honorar fest.

Wer ist unser Ansprechpartner?

Eine feste Betreuung, keine Warteschlange. Wer Ihre Bücher führt, geht auch ans Telefon und kennt Ihr Haus, ohne die Akte erst wieder aufschlagen zu müssen.

In welcher Sprache arbeiten wir?

Auf Deutsch, Französisch oder Englisch, wie es Ihnen passt. Unterlagen für die französische Verwaltung entstehen auf Französisch, weil das Gesetz es verlangt. Das Reporting an die Muttergesellschaft kann in einer anderen Sprache herausgehen.

Wie kommen die Unterlagen zu uns?

Auf dem Weg, den Sie ohnehin nutzen. Viele Gruppen arbeiten mit ihrem eigenen System, und dann führen wir die Buchhaltung darin, statt ein weiteres danebenzustellen. Wichtig ist, dass der Weg einmal festgelegt wird und danach hält. Zu den Systemen

Übernahme

Wir haben schon einen Berater. Wie läuft der Wechsel?

Die Kündigungsfrist steht in Ihrer bisherigen „lettre de mission“. Danach übernehmen wir Salden, Eröffnungsbuchungen, offene Posten und Anlagen und stimmen sie vor der ersten Frist ab. Der ganze Ablauf

Wann im Jahr wechselt man am besten?

Im laufenden Geschäftsjahr, zum Ende eines Umsatzsteuerzeitraums. Auf den Abschluss zu warten wirkt sauberer und ist es selten: Das bisherige Haus beendet dann ein Jahr, das es nicht weiter begleitet.

Und wenn unsere Buchhaltung im Rückstand ist?

Dann wird zuerst der Rückstand behandelt, und er wird vorher beziffert. Teuer ist selten das Nachholen selbst, sondern das, was darin steckt: eine fehlende Erklärung, ein nie beantragtes Umsatzsteuerguthaben, eine Frist, die vorbeigegangen ist, ohne dass jemand sie gesehen hat.

Braucht es eine französische Gesellschaft, um mit Ihnen zu arbeiten?

Nein. Umsatzsteuerregistrierung, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft: Alle drei Lagen kommen in unseren Mandaten vor, und sie bedeuten nicht dieselbe Arbeit. Zum Markteintritt

Der nächste Schritt

Sie finden nicht,
was Sie suchen?

Nennen Sie uns die Frage. Wenn die Antwort auch andere Unternehmen betrifft, landet sie auf dieser Seite. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.

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