Beraterwechsel
Ein Wechsel wird vorbereitet, im laufenden Jahr.
Der einfachste Zeitpunkt liegt im laufenden Geschäftsjahr, nicht nach dem Abschluss. Entscheidend ist, was von einer Hand in die andere geht und was vor der ersten Frist abgestimmt wird.
Was übergeben wirdAm Wechsel geht selten ein Jahr verloren. An der Übernahme schon.
In Frankreich ist der Wechsel des Beraters berufsrechtlich geordnet. Das übernehmende Haus meldet sich beim bisherigen, und dieses gibt die Unterlagen des Mandanten heraus. Auf beiden Seiten liegt ein schriftlicher Auftrag, die „lettre de mission“, und dort steht die Kündigungsfrist.
Der Grundsatz ist schnell geklärt. Die Übernahme braucht länger. Eröffnungsbuchungen, offene Posten, Anlagen samt Abschreibungen, Jahreswerte der Löhne: Jeder Block muss auf der anderen Seite wieder genauso stehen. Und eine Abweichung zeigt sich bei der ersten Erklärung, nicht erst zum Abschluss.
Wir übernehmen diese Werte, stimmen sie vor der ersten Frist ab und führen den Schriftverkehr mit dem bisherigen Berater. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.
Was das Berufsrecht vorsieht
Der Wechsel folgt geschriebenen Regeln, und die schützen zuerst den Mandanten.
- Die Meldung beim bisherigen HausDas übernehmende Haus nimmt Kontakt auf, bevor es den Auftrag annimmt. Das ist keine Erlaubnis, die einzuholen wäre, sondern eine Nachricht, die zu geben ist.
- Die Herausgabe der UnterlagenWas der Mandant eingereicht hat, gehört ihm. Ein Streit über Honorare rechtfertigt es nicht, die Buchhaltung selbst zurückzuhalten.
- Der schriftliche AuftragDie „lettre de mission“ ist in Frankreich Pflicht. Sie legt den Umfang und die Kündigungsfrist fest, und sie gehört gelesen, bevor irgendetwas angekündigt wird.
Was übergeben wird
| Block | Was dazugehört |
|---|---|
| Hauptbuchhaltung | Summen- und Saldenliste, Hauptbuch, Journale und der „FEC“ des laufenden Jahres |
| Eröffnungsbuchungen | Geprüfte Anfangssalden, abgestimmt mit dem letzten festgestellten Jahresabschluss |
| Debitoren und Kreditoren | Offene Posten mit ihrer Zuordnung |
| Anlagen | Anlagenspiegel mit Abschreibungen und den zugrunde gelegten Nutzungsdauern |
| Umsatzsteuer | Erklärungen des Jahres, etwaige Guthaben und die Folge der Rechnungsnummern |
| Lohn | Jahreswerte, Urlaubsstände und die bisherigen „DSN“-Meldungen, wenn der Lohn mitwechselt |
| Steuern | Steuerbilanzpakete der Vorjahre und die schriftlichen Positionen, die sie tragen |
Der Block, den man am häufigsten vergisst, ist der letzte. Ohne die schriftlichen Positionen der Vorjahre denkt das neue Haus eine Frage neu durch, die schon entschieden war, und manchmal anders.
Ablauf
Der Wechsel in vier Schritten.
- 1Den Auftrag lesenDort stehen die Kündigungsfrist und der Umfang dessen, was herauszugeben ist. Das ist der Anfang, vor jeder Ankündigung.
- 2Den Umstellungstermin setzenAm besten zum Ende eines Umsatzsteuerzeitraums, damit kein Monat in zwei Hälften fällt.
- 3Holen und abstimmenDie Blöcke von oben, einer nach dem anderen geprüft. Eine Abweichung lässt sich vor der ersten Erklärung leichter beheben als danach.
- 4Die erste Frist in neuer HandSie ist die Probe: Läuft sie ohne Nacharbeit durch, hat die Umstellung getragen.
Die Frist, die zuerst zählt: die erste Umsatzsteuererklärung nach der Umstellung. Dort zeigt sich ein falscher Anfangssaldo oder eine unterbrochene Nummernfolge.
Häufige Fragen
Zu Frist, Unterlagen und dem richtigen Zeitpunkt.
Die Fragen, die ausländische Gruppen am häufigsten stellen, wenn die französische Tochter den Berater wechseln will.
Der Rahmen
Braucht ein Wechsel einen Grund?
Nein. Der Auftrag ruht auf einem Vertrag, und der endet nach den Bedingungen der „lettre de mission“. Dort steht die Frist, und sie ist die einzige Vorgabe, die den Kalender wirklich bindet.
Kann das bisherige Haus die Buchhaltung zurückhalten?
Die Unterlagen, die Sie eingereicht haben, gehören Ihnen, und ein Honorarstreit ändert daran nichts.
Bei den eigenen Arbeitsergebnissen des Hauses stellt sich die Frage anders. In der Praxis erledigt eine vor der Umstellung ausgeglichene Rechnung die ganze Diskussion.
Muss eine Behörde informiert werden?
Der Wechsel wird nicht beim Register angezeigt. Was sich ändert, sind die Vollmachten: die Zugänge zu den Online-Diensten der Finanzverwaltung und, wo einschlägig, die Benennung des Bevollmächtigten für die elektronischen Erklärungen.
In der Praxis
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Im laufenden Jahr, zum Ende eines Umsatzsteuerzeitraums. Auf den Abschluss zu warten wirkt sauberer und ist es selten: Das bisherige Haus beendet dann ein Jahr, das es nicht weiter begleitet, und die offenen Fragen klären sich ohne es.
Wie lange dauert die Übernahme?
Die Dateien sind schnell übertragen. Das Abstimmen dauert länger und hängt am Zustand der Debitoren und Kreditoren. Der brauchbare Maßstab ist keine Dauer, sondern ein Ereignis: die erste Erklärung, die ohne Nacharbeit durchgeht.
Und wenn der Lohn gleichzeitig wechselt?
Dann sind es zwei Übernahmen, und die zweite ist die empfindlichere. Jahreswerte, Urlaubsstände, die tarifliche Einstellung und die bisherigen „DSN“-Meldungen müssen zusammen ankommen. Zu Lohn und Personal
Passt dazu
Woran die Umstellung rührt.
Der nächste Schritt
Schicken Sie uns den Auftrag
und eine Saldenliste.
Die Kündigungsfrist steht in der „lettre de mission“, und der Zustand der offenen Posten sagt, wie viel Arbeit die Übernahme bedeutet. Mit diesen zwei Unterlagen lässt sich der Umstellungstermin in einem Gespräch festlegen. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.
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