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Domizilierung

Der Gesellschaftssitz bestimmt, wo die Verwaltung Sie findet.

Jede in Frankreich eingetragene Gesellschaft hat einen Sitz. Er steht im Handelsregister und auf dem „Kbis“, er bestimmt Registergericht und Finanzamt, und an dieser Anschrift beginnen die Fristen zu laufen.

Was dazugehört

Ein nicht abgeholtes Einschreiben wirkt trotzdem.

Der Sitz ist mehr als eine Zeile auf dem „Kbis“. Er bestimmt, welche Geschäftsstelle des Handelsgerichts zuständig ist, welches Unternehmensfinanzamt und welche Gemeinde die Grundabgabe der Unternehmen („CFE“) erhebt. Er steht auf Rechnungen, auf Geschäftspapieren und in den Pflichtangaben der Website.

Wer sich bei einem Dritten einmietet, braucht dafür einen schriftlichen Vertrag. Der Anbieter muss behördlich zugelassen sein, der Vertrag läuft mindestens drei Monate und verlängert sich stillschweigend, und das Registergericht erfährt davon. Die Gesellschaft wiederum sagt jede Änderung an und nimmt ihre Post zur Kenntnis.

Wir sind selbst zugelassener Anbieter: Ihre Gesellschaft sitzt bei uns, wir verfolgen die amtliche Post und sagen Bescheid, sobald ein Schreiben eine Frist auslöst. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.

Was dazugehört

Von der eingetragenen Anschrift bis zur Post, die dort ankommt.

  • Der Gesellschaftssitz

    Die im Handelsregister eingetragene und auf dem „Kbis“ ausgewiesene Anschrift, mit dem Registergericht und dem Finanzamt, die sich daraus ergeben.

  • Der Sitzvertrag

    Ein schriftlicher Vertrag mit einem zugelassenen Anbieter, über mindestens drei Monate, stillschweigend verlängerbar und dem Registergericht angezeigt.

  • Die amtliche Post

    Annahme der Schreiben von Finanzverwaltung, URSSAF, Registergericht und Gerichtsvollziehern, mit sofortiger Nachricht, sobald ein Schreiben eine Frist eröffnet.

  • Sitz und Betriebsstätte

    Eine Anschrift allein begründet keine Betriebsstätte, und sie verhindert auch keine. Entscheidend sind die tatsächlich vorhandenen personellen und technischen Mittel. Zur Steuerberatung

  • Sitzverlegung

    Beschluss des zuständigen Organs, Satzungsänderung, wo sie nötig wird, Bekanntmachung in einem Pflichtblatt und die Änderungseintragung im Register.

  • Pflichtangaben

    Anschrift und Kennnummern auf Rechnungen, Geschäftspapieren und in den Pflichtangaben der Website, überall zeichengleich.

Häufige Fragen

Zu Anschrift, Vertrag und Post.

Die Fragen, die ausländische Gruppen am häufigsten stellen, wenn sie eine französische Gesellschaft eintragen oder ihren Sitz verlegen.

Der Sitz

Reicht eine gemietete Anschrift, um eine Gesellschaft einzutragen?

Ja, sofern ihr ein Vertrag mit einem zugelassenen Anbieter zugrunde liegt. Das Registergericht verlangt den Nachweis bei der Eintragung, und die Anschrift wird damit zum Gesellschaftssitz.

Begründet eine Domizilierung eine Betriebsstätte?

Eine Anschrift allein genügt dafür nicht. Es zählen die tatsächlich vorhandenen personellen und technischen Mittel, ihre Dauerhaftigkeit und die Vollmacht, die Gesellschaft zu binden.

Umgekehrt gilt dasselbe: Eine domizilierte Gesellschaft kann sehr wohl anderswo in Frankreich eine Betriebsstätte haben, bei einem Mitarbeiter oder auf einer Baustelle. Die Frage gehört für sich geprüft und aufgeschrieben.

Kann die Gesellschaft bei ihrem Geschäftsführer sitzen?

Innerhalb der gesetzlichen Grenzen ja, und häufig nur befristet, wenn Mietvertrag oder Teilungserklärung dagegenstehen. Für eine Geschäftsführung mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs stellt sich die Frage nicht: Der Sitz einer französischen Gesellschaft liegt in Frankreich.

In der Praxis

Was geschieht mit der Post der Verwaltung?

Sie geht an den Sitz, und die Frist läuft ab dem Zustellversuch, nicht ab dem Lesen. Ein nicht abgeholtes Einschreiben wirkt trotzdem. Deshalb zählt die Betreuung der Post genauso viel wie die Anschrift selbst.

Wie lange läuft ein Sitzvertrag?

Mindestens drei Monate, mit stillschweigender Verlängerung, solange niemand kündigt. In der Praxis richtet sich die Laufzeit nach dem Geschäftsjahr oder nach dem Hauptmietvertrag.

Was ist für eine Sitzverlegung zu tun?

Ein Beschluss des zuständigen Organs, eine Satzungsänderung, wenn die Anschrift dort steht, eine Bekanntmachung in einem Pflichtblatt und eine Änderungseintragung im Register. Danach wird das „Kbis“ aktualisiert, und die Geschäftspapiere ziehen nach.

Der nächste Schritt

Sagen Sie uns, wo Ihre französische Post
heute ankommt.

Die Anschrift auf dem „Kbis“ und das letzte Schreiben der Verwaltung genügen, um zu sehen, ob der Sitz trägt und ob unterwegs etwas verloren geht. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.

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