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Leistungen

Ihre französischen Pflichten, in einer Hand.

Buchhaltung, Steuern, Löhne, Markteintritt und Anschrift: sechs Felder, die ineinandergreifen. Betreut von einer Kanzlei, die auf beiden Seiten der Grenze arbeitet.

Überblick

Sechs Felder. Ein Ansprechpartner.

Wer aus Deutschland in Frankreich tätig wird, trifft auf ein System, das sich in fast jedem Detail vom eigenen unterscheidet: eigener Kontenrahmen, eigene Fristen, eigene Prüfungspraxis. Die Regeln sind nicht schwerer als hier. Sie sind anders, und sie verzeihen wenig.

Teuer wird es selten in der Buchhaltung selbst, sondern an ihren Rändern. Eine Umsatzsteuernummer muss vorliegen, bevor der erste steuerbare Umsatz läuft. Eine Baustelle kann nach einigen Monaten eine Betriebsstätte begründen, ohne dass sie jemand angemeldet hätte. Und der Branchentarifvertrag entscheidet sich bei der Einstellung, nicht bei der ersten Prüfung.

Wir decken diese Felder in einer Hand ab: vom Markteintritt über die Buchhaltung, von der Steuerberatung bis zum Lohn, mit der Geschäftsadresse und der grenzüberschreitenden Beratung, wenn die Frage in einem Land allein nicht aufgeht.

Der nächste Schritt

Sagen Sie uns, wo Sie stehen.
Wir sagen, was zu tun ist.

Eine Beschreibung Ihrer Präsenz in Frankreich und dessen, was schon läuft, genügt, um zu sehen, welche Felder Sie betreffen und in welcher Reihenfolge sie anzupacken sind. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.

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