Bei den Ausschreitungen am 17. und 18. Oktober 2026 wurden in Frankreich mehrere tausend Geschäfte beschädigt oder geplündert. Am 20. Oktober hat die Regierung Hilfen für die betroffenen Unternehmen angekündigt. Das Wichtigste im Überblick.
Personal und Sozialabgaben
- Kurzarbeit („activité partielle“): Wer nicht arbeiten kann, erhält 60 % des Bruttolohns, beim Mindestlohn SMIC 100 %. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten bekommen diese Zahlung vollständig vom Staat erstattet, für ausgefallene Stunden vom 17. Oktober 2026 bis zum 31. Januar 2027.
- Arbeitgeberbeiträge: Die Urssaf lässt die Beiträge der nächsten drei Monate um bis zu zwölf Monate stunden und erlässt die Säumniszuschläge.
Für die volle Erstattung braucht es eine Kurzarbeitsgenehmigung wegen Schadensfalls („sinistre“), eine Strafanzeige und gegebenenfalls die Schadensmeldung an die Versicherung. Der Antrag läuft über activitepartielle.emploi.gouv.fr und ist binnen 30 Tagen nach Beginn der Kurzarbeit zu stellen.
Liquidität
- Steuern: Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt lassen sich Steuerzahlungen ohne Kosten und Zuschläge strecken, Fristen verlängern und Zuschläge erlassen. Erstattungen von Umsatzsteuerguthaben, überzahlter Körperschaftsteuer und Steuergutschriften zieht die Finanzverwaltung vor.
- Darlehen der Bpifrance: zinslos, bis 50.000 € bei drei Jahren Laufzeit, beantragt über eine Online-Plattform. Es soll helfen, Warenbestände aufzufüllen und die nächsten Zahlungstermine zu halten.
- Handwerkskammern („chambres de métiers et de l’artisanat“): Soforthilfe bis 1.500 € aus ihrem Solidaritätsfonds.
- Hilfsfonds: Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, die erhebliche Schäden und Umsatzausfälle erlitten haben, sollen eine Pauschale erhalten, berechnet in Prozent des Umsatzes und gedeckelt. Die Einzelheiten stehen noch aus.
Versicherungen und Banken
Der Versichererverband France Assureurs verlängert die Frist für Schadensmeldungen auf 30 Tage und sagt sofortige Abschlagszahlungen zu, ebenso die Übernahme der Kosten, um beschädigte Räume zu sichern. Zwei Versicherer verzichten außerdem auf die Selbstbeteiligung. Die Banken hat die Regierung aufgefordert, Unternehmen mit Liquiditätsengpässen entgegenzukommen.
Ansprechpartner
Unter 0 806 807 807 beantwortet eine landesweite Rufnummer ohne Aufpreis Fragen von Unternehmen. In jedem Département begleiten Ansprechpartner für Unternehmen in Schwierigkeiten (CDED) die Anträge. Handwerksbetriebe erreichen ihre Kammer unter 3006.
Ist Ihre Gesellschaft betroffen, prüfen wir mit Ihnen, welche Hilfen greifen, und bereiten die Anträge bei Urssaf und Finanzamt vor. Lohn und Personal in Frankreich
Quellen: Wirtschaftsministerium, Pressemitteilung Nr. 1138 vom 20. Oktober 2026; info.gouv.fr, „Dégradations de commerces : les mesures de soutien du Gouvernement“, 21. Oktober 2026; Arbeitsministerium, FAQ vom 20. Oktober 2026. Stand 23. Oktober 2026.