Der Entwurf des französischen Haushaltsgesetzes für 2025 wurde am 27. September 2024 in der Nationalversammlung eingebracht. Vier Maßnahmen betreffen Unternehmen unmittelbar. Hier steht, wie sie zum Zeitpunkt der Einbringung aussahen.
Ein Sonderbeitrag auf die Körperschaftsteuer
Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Umsatz sollen einen Sonderbeitrag tragen, bemessen an der Körperschaftsteuer. Der Beitrag ist nicht abziehbar und gilt bereits für das zum 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr, für das Folgejahr mit ermäßigten Sätzen.
| Umsatz | Satz |
|---|---|
| 1 bis 3 Milliarden Euro | 20,6 Prozent |
| über 3 Milliarden Euro | 41,2 Prozent |
Acht Prozent auf den Rückkauf eigener Aktien
Dieselbe Schwelle von einer Milliarde Euro Umsatz. Eine Kapitalherabsetzung nach dem Rückkauf eigener Aktien wird mit acht Prozent belastet. Die Maßnahme gilt seit dem 10. Oktober 2024 und mindert das Ergebnis nicht.
Was kleine und mittlere Unternehmen trifft
Die Ausbildungsbeihilfe sinkt von 6.000 auf 4.500 Euro je Auszubildendem. Die Entlastung bei den Sozialbeiträgen wird zurückgefahren, wodurch Krankheitszeiten teurer werden.
Der Wegfall der CVAE verschiebt sich auf 2028
Die Abschaffung der Wertschöpfungsabgabe („cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises“, CVAE) war für 2024 vorgesehen. Der Entwurf verschiebt sie auf 2028, der stufenweise Abbau zieht sich bis 2030.
Für eine französische Tochter, die aus dem Ausland geführt wird, ist das die greifbarste der vier Maßnahmen. Die ersten beiden zielen auf Schwellen, die kaum ein Haus erreicht; die CVAE steht jedes Jahr in den Büchern. Zur Steuerberatung
Ein Entwurf ist kein Gesetz. Der verabschiedete Text kann von der eingebrachten Fassung abweichen, und die genannten Beträge gelten für den 27. September 2024.
Quelle: Entwurf des französischen Haushaltsgesetzes für 2025, eingebracht am 27. September 2024.