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Buchhaltung in Frankreich

Französische Bücher, lesbar für die Zentrale.

Eine französische Tochter bucht nach dem „Plan comptable général“ und erstellt ihre „liasse fiscale“. Der Konzern erwartet daneben ein Reporting im eigenen Regelwerk und zum eigenen Stichtag. Wir führen beides – und übernehmen die Überleitung dazwischen.

Was dazugehört

Die Zahlen müssen zweimal stimmen: vor Ort und im Konzern.

Die Buchhaltung einer französischen Tochter bedient zwei Leser, die nicht dasselbe verlangen. Die Verwaltung erwartet den „Plan comptable général“, den Jahresabschluss und die „liasse fiscale“. Die Muttergesellschaft erwartet ein Reporting-Package im eigenen Regelwerk – HGB, IFRS oder ein anderes. Und zwar zu ihrem Stichtag, nicht zu dem der französischen Finanzverwaltung.

Beide Zahlenwerke müssen aus derselben Buchhaltung stammen und sich treffen. Genau dort sitzen die Abweichungen, die man sonst erst zum Jahresende entdeckt: ein Kontenplan, der sich nicht sauber überleiten lässt, Rückstellungen, die beidseitig verschieden behandelt werden, und Verrechnungskonten im Konzern, die sich nicht ausgleichen.

Wir führen die französische Buchhaltung und erstellen das Reporting – mit der Überleitungstabelle zwischen beiden Regelwerken als Liefergegenstand, nicht als interne Datei. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.

Was dazugehört

Vom laufenden Beleg bis zum Reporting-Package.

  • Laufende Buchhaltung

    Debitoren, Kreditoren, Bank, Anlagenbuchhaltung und Kontenausgleich nach dem „Plan comptable général“, samt Journalen und Abstimmungen.

  • Jahresabschluss und „liasse fiscale“

    Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, dazu das Steuerbilanzpaket für die Verwaltung – und die Hinterlegung der Abschlüsse beim Handelsregister, wo die Gesellschaft dazu verpflichtet ist.

  • Konzernreporting

    Packages nach Ihren internen Vorgaben, eine Überleitungstabelle vom „Plan comptable général“ auf Ihr Konzernregelwerk und ein Abschlusskalender, der die Fristen der Zentrale hält.

  • Der „FEC“

    Die Datei der Buchungssätze im vorgeschriebenen Format – das französische Gegenstück zur GoBD-Datenausgabe. Sie wird vorab geprüft und nicht am Tag der Anforderung zusammengesucht.

  • Umsatzsteuer und EU-Meldungen

    Umsatzsteuererklärungen, Umkehr der Steuerschuldnerschaft, zusammenfassende Meldung und die statistische Erhebung zum Warenverkehr – mit der Einordnung der Ströme vorweg.

  • Elektronische Rechnung

    Der Anschluss an eine zugelassene Plattform und der Umgang mit Status und Zurückweisungen – in der Buchhaltung integriert statt daneben erledigt. Zum ausführlichen Thema

  • Anbindung an Ihr ERP-System

    Schnittstellen und Einrichtung für SAP, Microsoft Dynamics und Business Central, einschließlich der Übernahme von Buchungen aus einem Vorsystem.

  • Übernahme laufender Bestände

    Salden, Vortragswerte und offene Posten aus dem Vorsystem oder vom bisherigen Berater, abgestimmt vor dem ersten Abschluss.

Häufige Fragen

Zu Buchführung, Abschluss und Konzernreporting.

Die Fragen, die ausländische Gruppen am häufigsten stellen, wenn die französische Tochter startet oder den Berater wechselt.

Buchführung und Abschluss

Unsere Tochter ist klein. Müssen wir wirklich eine französische Buchhaltung führen?

Ja. Eine in Frankreich eingetragene Gesellschaft führt ihre Bücher nach dem „Plan comptable général“ und stellt einen Jahresabschluss auf – unabhängig von ihrer Größe. Mit der Größe ändern sich Erleichterungen bei der Darstellung und der Umfang des Anhangs, nicht der Grundsatz.

Können wir den Konzernkontenplan beibehalten?

Intern ja. Die französische Buchhaltung muss sich aber nach dem „Plan comptable général“ darstellen lassen. In der Praxis bucht man nach dem PCG und pflegt eine Überleitungstabelle auf den Konzernkontenplan – diese Tabelle muss stimmen und dokumentiert sein, sonst zeigt sich die Abweichung erst beim Abschluss.

Müssen die Jahresabschlüsse hinterlegt werden?

Die meisten Handelsgesellschaften hinterlegen ihren Jahresabschluss nach der Feststellung bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts. Je nach Größe kann die Vertraulichkeit ganz oder teilweise beantragt werden. Wir bereiten Hinterlegung und Antrag vor, wo die Gesellschaft dazu berechtigt ist.

In welcher Sprache und Währung?

Die französische Buchhaltung wird auf Französisch und in Euro geführt. Das Reporting an den Konzern kann auf Deutsch oder Englisch und in der Konzernwährung geliefert werden – das ist eine Darstellung, keine zweite Buchhaltung.

Prüfung und Daten

Was ist der „FEC“ und wann wird er gebraucht?

Die Datei der Buchungssätze enthält sämtliche Buchungen des Geschäftsjahres in einem genormten Format und muss bei einer Prüfung herausgegeben werden können – vergleichbar der GoBD-Datenausgabe in Deutschland. Heikel ist nicht die Datei, sondern ihre Formattreue: Die prüft man vorher, nicht am Tag der Anforderung.

Können wir mitten im Geschäftsjahr wechseln?

Ja, und oft ist das der bessere Zeitpunkt. Übernommen werden Salden, Vortragswerte und offene Posten; sie werden vor der ersten Erklärungsfrist abgestimmt. Der Schriftwechsel mit dem bisherigen Berater gehört zum Auftrag.

Der nächste Schritt

Zeigen Sie uns einen Monat –
wir sagen Ihnen, wo es hängt.

Ein laufendes Geschäftsjahr, eine Summen- und Saldenliste und das letzte Reporting-Package genügen, um zu sehen, wo die Abweichungen zwischen französischer Buchhaltung und Konzernzahlen sitzen. Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch.

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